Erwägungsgrund 7 31994R2100
Schützbare Sorten müssen international anerkannte Voraussetzungen erfüllen, d. h. unterscheidbar, homogen, beständig und neu sowie mit einer vorschriftsmäßigen Sortenbezeichnung gekennzeichnet sein.
Schützbare Sorten müssen international anerkannte Voraussetzungen erfüllen, d. h. unterscheidbar, homogen, beständig und neu sowie mit einer vorschriftsmäßigen Sortenbezeichnung gekennzeichnet sein.