Erwägungsgrund 9 31994R2100
Mit der Begriffsbestimmung sollen keine Definitionen geändert werden, die gegebenenfalls auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, insbesondere des Patents, eingeführt sind, und auch nicht Rechtsvorschriften, die die Schützbarkeit von Erzeugnissen, einschließlich Pflanzen und Pflanzenmaterial, oder von Verfahren durch ein solches anderes gewerbliches Schutzrecht regeln, beeinträchtigen oder von der Anwendung ausschließen.