Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung · TITEL VII
Bis zum 9. Oktober 2017 nimmt die Kommission Bewertungen der Fragen vor,
Art. 43b 31997R0515Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen