Art. 1 Nr. 6 Buchst. b 32004R0869VERORDNUNG (EG) Nr. 869/2004 DES RATES vom 26. April 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1936/2001 mit Kontrollmaßnahmen für die Befischung bestimmter Bestände weit wandernder Arten
die Maßnahmen, die er ergriffen hat, um die Einhaltung der Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der ICCAT durch die von Dritten gecharterten…
Art. 27 Abs. 1 Buchst. b 32022R2343VERORDNUNG (EU) 2022/2343 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Zuständigkeitsbereich der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EG) Nr. 1984/2003 und (EG) Nr. 520/2007 des Rates
sie treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Fischereifahrzeuge diese Verordnung und die EBM einhalten;
Art. 16 Abs. 4 32022R0109VERORDNUNG (EU) 2022/109 DES RATES vom 27. Januar 2022 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Mitgliedstaaten verstärken die Überwachung und Kontrolle der in Absatz 2 genannten Schiffe, um die Einhaltung der in Absatz 3 festgelegten Bedingungen…
Art. 8 Abs. 5 Buchst. c 32024R2594VERORDNUNG (EU) 2024/2594 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2024 zur Festlegung von Bestandserhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates
muss sicherstellen, dass gemeldete und zugelassene Fischereifahrzeuge unter seiner Flagge die anzuwendenden Empfehlungen der NEAFC und diese Verordnung…
Art. 39 Abs. 13 Buchst. f 32019R0833VERORDNUNG (EU) 2019/833 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2019 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates
gegebenenfalls Prüfung der Arten hinsichtlich der Einhaltung der richtigen Meldung der Fänge.