Erwägungsgrund 1 32001R2298
Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1726/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, sieht die Verordnung (EG) Nr. 2519/97 der Kommission allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren für die Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft vor.