Erwägungsgrund 9 32001R2298
Mit der Verordnung (EG) Nr. 259/98 der Kommission vom 30. Januar 1998 mit Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhr von im Rahmen der gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfe gelieferten Erzeugnissen sind diese festgelegt worden. Um die erforderlichen Änderungen vornehmen zu können und in dem Bemühen um Klarheit und Verwaltungseffizienz ist die Verordnung (EG) Nr. 259/98 zu ersetzen.