Erwägungsgrund 14 32004R1288
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab am 15. April 2004 eine befürwortende Stellungnahme zur Unbedenklichkeit dieses Zusatzstoffes ab, sofern er in der Tierkategorie Hunde unter den in Anhang II zu dieser Verordnung festgelegten Bedingungen verwendet wird.