Erwägungsgrund 15 32004R1288
Daher sollte die Verwendung des in Anhang II aufgeführten Enterococcus faecium für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren vorläufig zugelassen werden.
Daher sollte die Verwendung des in Anhang II aufgeführten Enterococcus faecium für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren vorläufig zugelassen werden.