Erwägungsgrund 2 32004R1288
Die Verwendung von Astaxanthin-reichem Phaffia rhodozyma als Farbstoff für Lachs und Forellen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2316/98 der Kommission vorläufig zugelassen.
Die Verwendung von Astaxanthin-reichem Phaffia rhodozyma als Farbstoff für Lachs und Forellen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2316/98 der Kommission vorläufig zugelassen.