Erwägungsgrund 2 32004R2230
Bestimmte Organisationen der Mitgliedstaaten erfüllen auf nationaler Ebene Aufgaben, die mit denen der Behörde vergleichbar sind. Die Vernetzung soll die Förderung eines Rahmens für wissenschaftliche Zusammenarbeit gestatten, der eine gemeinsame Nutzung von Informationen und Erkenntnissen, die Festlegung gemeinsamer Aufgaben und die Optimierung der Ressourcen und der Fachkenntnisse ermöglicht. Wichtig ist es darüber hinaus, auf Gemeinschaftsebene die Zusammenstellung der von diesen Stellen eingeholten Daten zur Lebens- und Futtermittelsicherheit zu erleichtern.