Erwägungsgrund 9 32004R2230
Insgesamt sollte gewährleistet sein, dass die dem Netz angehörenden Organisationen die Aufgaben, die ihnen von der Behörde übertragen werden, auf hohem wissenschaftlichem und technischem Niveau, effizient — dies gilt auch hinsichtlich der Einhaltung von Fristen — und unabhängig ausführen. Allerdings muss die Verantwortung für die Aufgabenzuweisung an die zuständigen Organisationen und die Weiterverfolgung dieser Aufgaben weiterhin bei der Behörde liegen.