Erwägungsgrund 7 32004R2230
Die den zuständigen Organisationen, die in dem Verzeichnis aufgeführt sind, von der Behörde übertragenen Aufgaben müssen zum Ziel haben, die Behörde bei der Erfüllung ihres Auftrags der wissenschaftlichen und technischen Unterstützung mit Blick auf die Politik und die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu unterstützen, und zwar unbeschadet der der Behörde obliegenden Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgaben, mit denen sie in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beauftragt ist.