Erwägungsgrund 6 32004R0595
Die Richtigkeit der von den Abnehmern und Erzeugern übermittelten Daten müssen kontrolliert werden und die Abgabe muss effektiv bei den Erzeugern erhoben werden, die für die Überschreitung der einzelstaatlichen Referenzmengen verantwortlich sind. Zu diesem Zweck ist die Rolle der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen zu verstärken, die sie vorsehen müssen, um die ordnungsgemäße Erhebung der Abgabe zu gewährleisten. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Risikoanalyse einen einzelstaatlichen Kontrollplan für jeden Zwölfmonatszeitraum ausarbeiten und Kontrollen auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, des Transports und der Abnehmer durchführen, um mögliche Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle zu verhüten. Gleichfalls sind die Kontrollfristen und die Anzahl der erforderlichen Kontrollen festzusetzen, damit die Einhaltung der Regelung durch alle Beteiligten innerhalb einer bestimmten Frist überprüft werden kann. Für den Fall der Nichterfüllung dieser grundlegenden Anforderungen sind Sanktionen erforderlich.