Erwägungsgrund 7 32004R0794
Anhand der in den Jahresberichten verlangten Angaben soll die Kommission die Gesamtbeihilfeniveaus überwachen und einen Überblick über die Auswirkungen der einzelnen Beihilfearten auf den Wettbewerb gewinnen können. Hierzu sollte die Kommission die Mitgliedstaaten außerdem ad hoc um zusätzliche Angaben zu bestimmten Fragen ersuchen können. Die Auswahl dieser Fragen sollte im Voraus mit den Mitgliedstaaten abgesprochen werden.