Erwägungsgrund 2 32004R0866
Bis zu einer Regelung ist daher gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 10 die Anwendung des Besitzstands ab dem Beitritt in den Landesteilen der Republik Zypern ausgesetzt worden, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt.