Erwägungsgrund 10 32005R1160
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie die spezifischen Bestimmungen über den Datenschutz im Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990, mit denen die in dieser Richtlinie dargelegten Grundsätze ergänzt oder präzisiert werden, finden Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in den Mitgliedstaaten für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zuständigen Stellen.