Erwägungsgrund 10 32006R1423
Die vorläufige Kürzung sollte nur in Bezug auf Fördermaßnahmen angewendet werden, die durch das InVeKoS verwaltet und kontrolliert werden.
Die vorläufige Kürzung sollte nur in Bezug auf Fördermaßnahmen angewendet werden, die durch das InVeKoS verwaltet und kontrolliert werden.