Erwägungsgrund 5 32006R1423
Ernste Mängel im InVeKoS Bulgariens oder Rumäniens würden dazu führen, dass Agrarförderungszahlungen, die im Rahmen dieses Systems kontrolliert werden sollten, nicht oder nicht ordnungsgemäß kontrolliert würden. Es bestünde daher das ernsthafte Risiko, dass Erzeuger, die überhaupt nicht oder nur teilweise zum Bezug von Agrarförderungen berechtigt sind, diese Förderungen erhalten und dadurch in eine günstigere Position versetzt werden als in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehen. In jedem dieser Staaten werden die im Rahmen des InVeKoS kontrollierten Ausgaben für Direktzahlungen und die Entwicklung des ländlichen Raums ungefähr 80 % der Gesamtausgaben für die Landwirtschaft betragen und erhebliche Beträge in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro ausmachen, was die Bedeutung eines ordnungsgemäß funktionierenden InVeKoS für die Einführung der Gemeinsamen Agrarpolitik in diesen beiden Staaten und einen gut funktionierenden Binnenmarkt in der Gemeinschaft verdeutlicht. Da eine günstigere Position in Verbindung mit den hohen Beträgen wahrscheinlich Auswirkungen auf den Handel mit Agrarerzeugnissen im Binnenmarkt haben wird, würde sie die unmittelbare Gefahr einer ernsten Beeinträchtigung des Funktionierens dieses Marktes mit sich bringen.