Erwägungsgrund 2 32006R1921
Es hat sich gezeigt, dass die jährliche statt der monatlichen Übermittlung der Daten nach Gemeinschaftsrecht keine negativen Auswirkungen auf die Analyse des Markts für Fischereierzeugnisse und andere Analysen hätte.
Es hat sich gezeigt, dass die jährliche statt der monatlichen Übermittlung der Daten nach Gemeinschaftsrecht keine negativen Auswirkungen auf die Analyse des Markts für Fischereierzeugnisse und andere Analysen hätte.