Erwägungsgrund 7 32006R1921
Es ist wichtig, die einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, und zu diesem Zweck ein gemeinschaftliches Verfahren vorzusehen, mit dem innerhalb angemessener Fristen die Durchführungsvorschriften festgelegt und die erforderlichen technischen Anpassungen vorgenommen werden können.