Art. 8 32006R1967
Nachstehende Stoffe und Geräte dürfen nicht an Bord mitgeführt oder zur Fischerei eingesetzt werden:
giftige, betäubende oder ätzende Stoffe,
Geräte zur Erzeugung von Elektroschocks,
Sprengstoff,
Stoffe, deren Mischung explodieren kann,
gezogenes Gerät für die Ernte roter Korallen oder anderer Arten von Korallen oder korallenähnlichen Organismen,
Presslufthämmer oder andere Schlaginstrumente, die insbesondere für den Fang von Muscheln in Felsenhöhlen eingesetzt werden,
Andreaskreuze und ähnliche Geräte, die insbesondere für die Ernte roter Korallen oder anderer Arten von Korallen oder korallenähnlichen Organismen eingesetzt werden,
Netzblätter mit einer Maschenweite von weniger als 40 mm für Grundschleppnetze.
Bodennetze sind für den Fang folgender Arten verboten: Weißer Thun (Thunnus alalunga ), Roter Thun (Thunnus thynnus ), Schwertfisch (Xiphias gladius ), Brachsenmakrele (Brama brama ), Haifische (Hexanchus griseus ; Cetorhinus maximus ; Alopiidae; Carcharhinidae; Sphyrnidae; Isuridae und Lamnidae ). Abweichend hiervon dürfen zufällige Beifänge von höchstens drei der in Unterabsatz 1 genannten Haifischarten an Bord behalten oder angelandet werden, sofern es sich nicht um nach dem Unionsrecht geschützte Arten handelt.
Seedatteln (Lithophaga lithophaga ) und Gemeine Bohrmuscheln (Pholas dactylus ) dürfen nicht gefangen, an Bord mitgeführt, umgeladen, angelandet, gelagert, verkauft oder feilgehalten bzw. zum Verkauf angeboten werden.
Der Einsatz von Harpunengewehren in Verbindung mit Unterwasser-Atemgeräten (Aqualungen) oder nachts in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist verboten.
Tragende weibliche Langusten (Palinuridae spp.) und tragende weibliche Hummer (Homarus gammarus ) dürfen nicht gefangen, an Bord mitgeführt, umgeladen, angelandet, gelagert, verkauft oder feilgehalten bzw. zum Verkauf angeboten werden. Als zufällige Beifänge sind sie unverzüglich ins Meer zurückzuwerfen, oder sie können im Rahmen der nach Artikel 18 oder Artikel 19 erstellten Bewirtschaftungspläne für eine direkte Bestandsaufstockung und -umsetzung verwendet werden.