Erwägungsgrund 10 32007R1100
In einem Einzugsgebiet, in dem der Aalfang und andere Eingriffe des Menschen grenzübergreifende Auswirkungen haben können, sollten alle Programme und Maßnahmen für das ganze Einzugsgebiet koordiniert werden. Diese Koordinierung darf jedoch nicht zu Lasten der raschen Einführung des einzelstaatlichen Teils der Aalbewirtschaftungspläne gehen. Bei Einzugsgebieten, die über die Grenzen der Gemeinschaft hinausgehen, sollte die Gemeinschaft die Sicherstellung einer entsprechende Koordinierung mit den betreffenden Drittländern anstreben.