Erwägungsgrund 16 32007R1100
Die Mitgliedstaaten sollten eine Kontroll- und Überwachungsregelung schaffen, die an die Gegebenheiten und den bestehenden Rechtsrahmen für die Binnenfischerei angepasst ist und mit der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik in Einklang steht. Die Mitgliedstaaten sollten in diesem Zusammenhang bestimmte Informationen und Schätzungen zur kommerziellen Fangtätigkeit und zur Sportfischerei erstellen, um gegebenenfalls die Berichterstattung und die Bewertung der Aalbewirtschaftungspläne sowie die Kontrolle und die Durchsetzungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner Maßnahmen ergreifen, um die Kontrolle und die Durchsetzung der Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr von Aal sicherzustellen —