Erwägungsgrund 13 32007R1100
Ab 31. Juli 2013 sollten 60 % der jährlich gefangenen Aale von weniger als 12 cm Länge der Aufstockung vorbehalten sein. Die Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge sollte jährlich überwacht werden. Bei einem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge, die für die Aufstockung in den von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Aaleinzugsgebieten verwendet werden, gegenüber dem Marktpreis für Aale von weniger als 12 cm Länge, die für andere Zwecke verwendet werden, sollte die Kommission befugt sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine vorübergehende Verringerung des Anteils der zur Aufstockung vorbehaltenen Aale von unter 12 cm Länge einschließen können.