Erwägungsgrund 6 32007R1523
Die unterschiedlichen nationalen Maßnahmen in Bezug auf Katzen- und Hundefelle stellen Beschränkungen des gesamten Pelzhandels dar. Solche Maßnahmen behindern das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, da die Existenz unterschiedlicher Rechtsvorschriften die Pelzgewinnung generell beeinträchtigt und den freien Verkehr von rechtmäßig in die Gemeinschaft eingeführten oder dort gewonnenen Pelzen erschwert. Unterschiedliche rechtliche Anforderungen in den Mitgliedstaaten sind für die Pelzhändler mit zusätzlichen Belastungen und Kosten verbunden.