Erwägungsgrund 9 32007R1523
Wenn die derzeitige Zersplitterung des Binnenmarkts beseitigt werden soll, so ist eine Harmonisierung erforderlich, wobei ein Verbot des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, sowie ein entsprechendes Verbot der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Gemeinschaft das wirksamste und angemessenste Instrument für den Abbau der Handelshemmnisse darstellt, die sich aus unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften ergeben.