Erwägungsgrund 12 32007R0248
Mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen und jährliche Finanzierungsvereinbarungen wurden auch zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft einerseits und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien (den „Beitrittsländern von 2004“) andererseits geschlossen.