Erwägungsgrund 11 32007R0754
Der Titel des Anhangs IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 und bestimmte Beschreibungen von Fanggebieten sollten klarer formuliert werden, damit gewährleistet ist, dass die Gebiete, in denen aufgrund einer Quote gefischt werden darf, richtig identifiziert werden.