Erwägungsgrund 17 32007R0754
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft, den Färöern, Island, Norwegen und der Russischen Föderation wurde am 18. Januar 2007 eine Einigung über die Fangmöglichkeiten für den atlanto-skandischen (norwegischen frühjahrslaichenden) Heringsbestand im Nordostatlantik erzielt. Nach dieser Vereinbarung ist die Zahl der Lizenzen für Gemeinschaftsschiffe von 77 auf 93 anzuheben. Die Vereinbarung sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.