Erwägungsgrund 9 32007R0754
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates wurden für das Jahr 2007 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen festgesetzt.