Erwägungsgrund 6 32007R0754
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft für bestimmte Tiefseebestände für die Jahre 2007 und 2008 festgesetzt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft für bestimmte Tiefseebestände für die Jahre 2007 und 2008 festgesetzt.