Erwägungsgrund 5 32007R0754
Da es wegen der sehr geringen Fangmengen von Dorsch in Untergebiet 27 nicht für notwendig gehalten wird, die Bezugnahme auf dieses Untergebiet im Zusammenhang mit den Beschränkungen des Fischereiaufwands in der Ostsee beizubehalten, sollte diese Bezugnahme gestrichen werden.