Erwägungsgrund 13 32007R0754
Die für die Beifangquoten von echten Rochen geltenden Bedingungen sollten auf Mengen von über 200 kg dieser Arten beschränkt werden.
Die für die Beifangquoten von echten Rochen geltenden Bedingungen sollten auf Mengen von über 200 kg dieser Arten beschränkt werden.