Erwägungsgrund 3 32008R1024
Die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 legt die gemeinschaftlichen Verfahren für die Durchführung des FLEGT-Genehmigungssystems fest und enthält unter anderem die Auflage, dass für Einfuhren von Holzprodukten aus FLEGT-Partnerländern in die Gemeinschaft eine FLEGT-Genehmigung erforderlich ist.