Erwägungsgrund 7 32008R1024
Für die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Holzhandels muss die Umsetzung des FLEGT-Genehmigungssystems gewährleisten, dass die Verfahren zur Überführung von Holzprodukten mit FLEGT-Genehmigung in den zollrechtlich freien Verkehr die Einfuhrverfahren nicht ungebührlich verzögern. Aus diesem Grunde muss dafür Sorge getragen werden, dass die Verfahren für die Prüfung und Anerkennung der FLEGT-Genehmigungen so einfach und praktikabel wie möglich sind, ohne dass dabei die Glaubwürdigkeit des Systems in Frage gestellt wird.