Erwägungsgrund 12 32008R0106
Bürogeräte werden weltweit gehandelt. Das Abkommen vom 20. Dezember 2006 zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (nachstehend „Abkommen“ genannt) sollte den internationalen Handel und den Umweltschutz bei diesen Geräten erleichtern. Das Abkommen sollte in der Gemeinschaft umgesetzt werden.