Erwägungsgrund 18 32008R0106
Es ist sicherzustellen, dass das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte mit den Prioritäten der Gemeinschaftspolitik und mit anderen gemeinschaftlichen Kennzeichnungs- und Qualitätsnachweissystemen wie denen der Richtlinie 92/75/EWG und der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates vom 23. März 1992 betreffend ein gemeinschaftliches System zur Vergabe eines Umweltzeichens vereinbar und abgestimmt ist.