Erwägungsgrund 21 32008R0106
Es ist zu gewährleisten, dass bei der Durchführung des Energy-Star-Programms Transparenz gegeben ist und Vereinbarkeit mit den einschlägigen internationalen Normen besteht, damit der Zugang zum und die Beteiligung am Kennzeichnungsprogramm für Hersteller und Exporteure aus Ländern, die nicht zur Gemeinschaft gehören, erleichtert werden.