Erwägungsgrund 1 32008R1145
Kapitel 2 der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 enthält Bestimmungen über auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu beschließende Umstrukturierungsprogramme zur Finanzierung spezifischer Maßnahmen zugunsten des Baumwollsektors. Dieser Rahmen muss durch den Erlass von Durchführungsbestimmungen ausgefüllt werden.