Erwägungsgrund 11 32008R0651
Damit die finanziellen Interessen der Gemeinschaften besser geschützt werden, sollten die Agenturen ein Verzeichnis sämtlicher Forderungen erstellen, das neben den geschuldeten Beträgen auch die Namen der Schuldner enthält, die von einem Gericht rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden und innerhalb eines Jahres nach Urteilsverkündung keine nennenswerten Zahlungen geleistet haben. Dieses Verzeichnis sollte unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften veröffentlicht werden.