Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden
Um die Transparenz der Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten, müssen Informationen über die Empfänger der Mittel in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden, wobei legitime öffentliche und private Interessen zu schützen sind.
Erwägungsgrund 8 32008R0651
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