Erwägungsgrund 4 32008R0651
Die Veröffentlichung der Verwaltungshaushaltspläne der Agenturen sollte vereinfacht werden, ohne dass dadurch die Rechte der Haushaltsbehörde und des Rechnungshofs beschnitten werden.
Die Veröffentlichung der Verwaltungshaushaltspläne der Agenturen sollte vereinfacht werden, ohne dass dadurch die Rechte der Haushaltsbehörde und des Rechnungshofs beschnitten werden.