Erwägungsgrund 10 32008R0875
Am 15. Mai 2008 beantragte Bulgarien bei der Kommission förmlich, die Schutzmaßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 zu überprüfen und aufzuheben, und begründete diesen Antrag unter Bezug auf die zuvor von der EASA abgegebene Erklärung des Abschlusses von Feststellungen.