Erwägungsgrund 3 32008R0875
Die Kommission ersuchte die EASA am 6. September 2007 um Überprüfung der Einhaltung aller Vorschriften für die Flugsicherheit durch die bulgarische Zivilluftfahrtbehörde, die von den Schutzmaßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1962/2006 betroffen sind, d. h. um Überprüfung der Durchführung des vereinbarten Abhilfemaßnahmenplans und der Fähigkeit der bulgarischen Zivilluftfahrtbehörde, die Vorschriften anzuwenden und ihre Einhaltung im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten zu gewährleisten.