Erwägungsgrund 4 32009R0401
Nach Artikel 174 des Vertrags hat die Gemeinschaft bei der Erarbeitung ihrer Maßnahmen im Bereich der Umwelt unter anderem die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten zu berücksichtigen.
Nach Artikel 174 des Vertrags hat die Gemeinschaft bei der Erarbeitung ihrer Maßnahmen im Bereich der Umwelt unter anderem die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten zu berücksichtigen.