Erwägungsgrund 2 32009R0401
Der Vertrag sieht die Entwicklung und die Durchführung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik vor und legt die Zielsetzungen und die Grundsätze dar, von denen eine solche Politik geleitet sein sollte.
Der Vertrag sieht die Entwicklung und die Durchführung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik vor und legt die Zielsetzungen und die Grundsätze dar, von denen eine solche Politik geleitet sein sollte.