Erwägungsgrund 7 32009R0043
Es sollte klargestellt werden, dass diese Verordnung in dem Fall gilt, dass Meerestiere, die bei ausschließlich zum Zweck wissenschaftlicher Forschung unternommenen Fangeinsätzen gefangen wurden, verkauft, gelagert, ausgestellt oder zum Verkauf für jedweden Zweck angeboten werden.