Erwägungsgrund 25 32009R0043
Nach weiteren wissenschaftlichen Analysen sowie Anhörungen der Beteiligten im Jahr 2008 ist es angebracht, zusätzlich zu den Fangbeschränkungen im Hinblick auf die Regulierung der gezielten Fischerei und der Beifänge Maßnahmen zu treffen, um die Laichgründe von Blauleng im ICES-Gebiet VIa zu schützen.