Erwägungsgrund 1 32009R0080
Die Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates vom 24. Juli 1989 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen hat einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung fairer und unparteiischer Bedingungen für Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines Computerreservierungssystems (nachfolgend „CRS“ genannt) geleistet und damit auch dem Schutz der Verbraucherinteressen gedient.