Erwägungsgrund 12 32009R0080
Vereinbarungen zwischen abonnierten Nutzern und dem Systemverkäufer zu Marketingdatenbändern (MIDT) könnten eine Ausgleichsregelung zu Gunsten der abonnierten Nutzer enthalten.
Vereinbarungen zwischen abonnierten Nutzern und dem Systemverkäufer zu Marketingdatenbändern (MIDT) könnten eine Ausgleichsregelung zu Gunsten der abonnierten Nutzer enthalten.